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Grundsätze der Genossenschaft

Aktualisiert: 19. Sept. 2022


Die Genossenschaft als solches definiert sich als ein Wirtschaftsunternehmen, in dem Personen mit einem gemeinsamen Interesse an einem wirtschaftlichen Handeln zusammenarbeiten. Die wohl bekannteste Form ist die Wohnungs-baugenossenschaft, bei der der Erwerb/ der Bau einer Immobilie und deren Nutzung durch die Mitglieder im Vordergrund stehen.

Wir sind derzeit in der Phase des Entwurfs unserer Satzung. Darin werden wir die grundsätzliche Ausrichtung der Genossenschaft festlegen. Als erstes wird darin beschrieben, wer der Genossenschaft beitreten kann und sich mit Anteilen an der Genossenschaft beteiligen kann. Hier die wichtigsten Grundlagen:


1. Beim Erwerb eines Genossenschaftsanteils wird man Mitglied der Genossenschaft. Als Mitglied ist man berechtigt an den Versammlungen teil zu nehmen und über die Entwicklung mit zu bestimmen. Man kann weitere Anteile erwerben aber hat weiterhin nur ein Stimmrecht.

2. Wenn Eigentümergemeinschaften sich entschließt an dem Projekt teil zu nehmen werden Anteilsscheine in der Anzahl ausgegeben, wie sich Wohnungen in dem Haus befindenden. Im Haus 144/146 also 28. Kriterium für die Entscheidung an der Teilnahme ist vor allem die Bereitschaft, die benötigten Flächen und Einrichtungen der Genossenschaft zu verpachten und soll sich im Osten von Babelsberg befinden.

3. Dem Wohnungseigentümer wird der jeweilige Anteilsschein zuerst angeboten. Wenn er diesen nicht erwerben möchte wird der Anteilsschein erst, falls vorhanden, dem Nutzer der Wohnung und anschließend einem anderen Genossenschaftsmitglied angeboten.

4. Die Aufnahme in die Genossenschaft erfolgt auf schriftlichen Antrag und nach Einzahlung des Betrags des Anteilsscheins. Der Wert des Anteilsscheins wird nach derzeitiger Planung 500,00 € betragen.

5. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder wird ausgeschlossen. Das heißt, dass man im schlimmsten Fall mit der Summe des Anteilsscheins haftet. Zur Finanzierung und Absicherung der Investitionen werde ich einen weiteren Blog schreiben.


Die Grundlagen und die Ausrichtung des wirtschaftlichen Handels werden in der Satzung wie folgt beschrieben:

1. Die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von regenerativer bzw. erneuerbarer Energie.

2. Dazu zählen die Anlagen zur Solarenergiegewinnung, der Wärmegewinnung und der Energiespeicherung

3. Die Genossenschaft kann mit der Energie Handel betreiben.


In weiteren Beiträgen werde ich aufzeigen warum wir uns für eine Genossenschaft entschieden haben.


Ralph Aßmann

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