Warum eine Genossenschaft
- Ralph Aßmann
- 17. Sept. 2022
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 18. Sept. 2022

Eine der grundlegenden Fragen im Zusammenhang mit der Umgestaltung unserer Energieversorgung ist die Frage nach der Organisationsform gewesen. Die erste und wichtigste Anforderung an die Organisation war es, dass sie die Flexibilität besitzt, eine große Zahl von Anteilseignern schnell und effizient zu organisieren und Ihnen einen sichern Rahmen für die Zusammenarbeit zu bieten.
Ersteres schloss Kapitalgesellschaften, bei denen Notare jeden Anteilswechsel erarbeiten mussten, aus. Auch Personengesellschaften benötigen für diese Sicherung eines notariell beglaubigten Vertrages.
Die Bildung eines rechtssicheren Rahmen erfordert sowohl einen sicheren Vertrag und eine effektive Kontrolle der Organisation und dass bei stetig wechselnden Anteilseignern.
Warum fiel die Wahl also auf die Genossenschaft? Die Antwort kann man an den Eigenschaften einer Genossenschaft und den Unterschieden zu anderen Rechtsformenherleiten herleiten.
Die Genossenschaft wird von mindestens drei Personen gegründet. Dazu wird ein Businessplan und eine Satzung erstellt. Dieses wird einer Prüfungsorganisation zugeleitet und von dieser geprüft. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu einer anderen Kapitalgesellschaft schon vor dem Beginn der Tätigkeit eine erste Prüfung auf Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit durchgeführt wird. Wird ein positives Gutachten ausgestellt, wird die Genossenschaft im Register eingetragen.
Die Genossenschaft hat, je nach Größe, ein bis mehrere Geschäftsführer. Diese führen das Tagesgeschäft selbstständig. Weiterhin hat die Genossenschaft einen Aufsichtsrat. Dieser besteht aus mindestens 3 Mitgliedern der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung. Ins besondere bei größeren Verträgen kontrolliert der Aufsichtsrat diese vor der Unterzeichnung. Genaueres legen der Aufsichtsrat und die Geschäftsführer in einem Arbeitsplan fest. Hiermit erfolgt eine Unterjährige Kontrolle. Dieses ist ansonsten hauptsächlich bei großen Unternehmen üblich.
Jährlich erstellt die Genossenschaft einen Jahresbericht ihrer Tätigkeit. Dieser wird durch die Prüfungsorganisation geprüft und freigegeben. Anschließend erhalten die Mitglieder der Genossenschaft diesen Bericht und können auf der Hauptversammlung dazu Stellung beziehen.
Diese Vorgehensweise stellt ein Gleichgewicht zwischen der Arbeitsfähigkeit der Genossenschaft und der erforderlichen Kontrolle durch die Anteilseigner da. Durch das hinzuziehen der externen Prüfungsorganisation wird sichergestellt, dass die Prüfungen fachlich Korrekt durchgeführt werden.
All dies soll sicherstellen, dass das eigebrachte Kapital der Anteilseigner/ Genossenschaftsmitgliedern entsprechend den Zielen der Genossenschaft und unter Wahrung klarer unternehmerischer Gesichtspunkte verwendet wird und somit einen möglichst hohe Sicherheit gewährleistet wird.
All dies zeigt, dass die Genossenschaft gegenüber anderen Geschäftsformen deutlich sicher aufgestellt ist. Hinzu kommen noch weitere Vorteile, die zum Beispiel das Steuerrecht der Genossenschaft bietet. Auch hat die Genossenschaft als juristische Person deutliche Vorteile gegenüber anderen Unternehmensformen.
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