Wer soll das bezahlen?
- Ralph Aßmann
- 10. Jan. 2023
- 7 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Jan. 2023

Die wohl wichtigste Frage ist, wie wir das bezahlen wollen? Derzeit haben wir noch keine konkreten Angebote vorliegen, so dass die folgenden Werte ehr als Schätzungen zu verstehen sind. Dennoch will ich versuchen aufzuzeigen, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wie wir diese gegenfinanzieren wollen. Bitte auch beachten, dass die Werte für das Haus 144/146 gelten.
Um es vor weck zunehmen, den größten Teil der Kosten müssen wir selbst übernehmen. Dennoch ist es eine Investition in die Zukunft, da sie derzeit schon anfallende Kosten ersetzen, geht es nicht um zusätzliche Koste, sondern um Kosten, die kurzfristig umgelegt werden und langfristig eingespart werden sollen.
Heute möchte ich versuchen, einen Überblick zu geben, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wie diese Finanziert werden sollen. Beginnen möchte ich mit dem Heizungssystem. Uns liegt derzeit noch kein konkreter Plan vor und damit auch noch kein Kostenrahmen. Daher will ich mit Schätzwerten arbeiten. Diese sind großzügig angelegt und soll im Wesentlichen erst einmal als Überblick dienen.
Die Heizung
Wie bereits in dem vorherigen Blog beschrieben, gehe ich derzeit von einer Kombination von Wärmepumpen mit Speicher (e Tank) und Solarthermie aus. Bei der Wärmepumpe kann es sich um eine große oder mehrere in Reihe geschaltete Pumpen handeln. Da wir sowohl Abluft wie auch warmes Wasser als Energiequelle benutzen wollen ist eine Hybridanlage, die eben gleichzeitig warme Luft und Wasser als Energiegewinnungsmedium verwendet, erstrebenswert. Auf der anderen Seite sind Anlagen, in dieser Größe eher selten. Daher könnten auch 2 Systeme verwendet werden. In der Liste habe ich dementsprechende Planzahlen definiert.
Wärmepumpe 60.000,00€
Erdtank 20.000,00€
Planung Installation 15.000,00€
Puffer andere Kosten 5.000,00€
Zwischensumme Kosten 100.000,00€
Abzüglich USt. 16.000,00€
Bei Förderung 20% 20.000,00€
Zwischensumme Abzüge 36.000,00€
Endsumme 64.000,00€
Summe geteilt durch 5 Jahre 12.800,00€
Zu erkennen ist, dass wir durch die Einsparung der bisherigen Kosten für Heizung, Warm Wasser und deren Nebenkosten, kostentechnisch eine gute Ausgangssituation haben. Denn selbst wenn die Kosten an der einen oder anderen Stelle noch Steigen, sollte nichts einer schnellen Amortisation im Wege stehen.
Die Solaranlage
Bei dem Thema Energiegewinnung ist die derzeit noch größte Variabel die tatsächliche Größe der Anlage. Hier muss errechnet werden, an welchen Stellen sich der Aufbau der Solarzellen rechnet. Ich denke, dass wir in der Lage sein könnten, ca. 1500 qm Fläche zu belegen. Wenn dies als ausgangswert angenommen wird, ergeben sich folgende Rechnungen:
Ausgangswerte:
KWp = die Leistung einer Solaranlage über das Jahr gerechnet. 1 KWp entspricht dabei nicht ganz 1000 KWh.
Um ein KWp zu erzeugen rechnet man in unseren Breitengeraden mit ca. 7qm Solarfläche.
Pro KWp rechnet man mit Kosten von 1300 € bei einer kleinen Anlage wie für ein Einfamilienhaus. Das sind dann die kosten inc. Solarzellen, Gleichrichter, USt, einem Akku und der Montage. Größere Anlagen werden dann natürlich auch wieder günstiger.
Ergibt folgende Rechnung:
1500/7 = 215 KWp.
215*1300=280000 € Kosten der Anlage.
215*1000 = 215000 KWh solarer Ertrag
Bei Solaranlagen werden gegenwärtig nur Wechselrichter und Batteriespeicher gefördert.
Bei der Vermarktung der Energie gibt es 3 mögliche Szenarien.
Volleinspeisung: wir verkaufen den gesamten Strom an der Börse und erhalten dafür die EEG-Umlage. Bei einer guten Dimensionierung erhalten wie 10,4 Cent pro KWh
Teileinspeisung ohne Speicher (ca. 30% Eigennutzung): wir verwenden einen Teil der Energie für den häuslichen Verbrauch und speisen nur den Überschuss ein.
Teileinspeisung mit Speicher (ca. 60% Eigennutzung, noch Steigerbar durch Verkauf im Quartier): Der wesentliche Unterschied zu dem vorgehenden Model ist die höhere Eigenvermarktung.
Bei dem zweiten und dritten Model kaufen wir an der Börse Reststrom und Verkaufen Überschüsse. Wir treten dabei als Vollversorger in Erscheinung. Dadurch können wir zumindest den Eigenanteil an Strom deutlich günstiger vermarkten.
Auf Basis der oben genannten Werte ergibt sich folgende Beispielrechnung
Solaranlage 280.000,00 €
USt. 44.800,00 €
Förderung 10.000,00 €
Anlagenkosten 225.200,00 €
Ertragsberechnung
Volleinspeisung Teileinspeisung 1 Teileinspeisung 2
215000 KWh a 10,4 Cent 150.500 KWh a 10,4 Cent 86.000 KWh a 10,4 Cent
und 64.500 KWh a 20 Cent und 129.000 KWh a 20 Cent
Ertrag/Jahr
22.360,00 € 28.552,00 € 34.744,00 €
Überschuss nach 11 Jahren
0 € 68.112,00 € 136.224,00€
Was die Berechnung eindrucksvoll zeigt, ist dass die Anlage selbst mit nur der staatlichen EEG-Umlage nach 11 Jahren refinanziert ist.
Die Energiespeicherung
Was gerade das zweite und dritte Model zeigen ist, dass die Speicherung der Energie finanziell deutliche Vorteile bringt. Dem gegenüber stehen natürlich die Kosten solcher Speicher.
Derzeit stehen nur wenige Varianten für die Energiespeicherung zur Verfügung:
Lithium in Batterien ist teuer aber es hat kaum Verluste bei der Speicherung und die Energie kann schnell zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen, die Energie in Arbeit speichern sind groß und benötigen daher viel Platz. Einmal errichtet, sind Sie dann jedoch relativ günstig.
Technik, um Wasserstoff zu produzieren und zurückzugewinnen, ist in dieser Größenordnung noch kaum vorhanden. Daher sind solche Anlagen ehr teuer und unflexibel. Ins besondere der Prozess der Umwandlung der Energie ist der Engpass. Anlagen für große Volumen stehen kaum zur Verfügung.
Es gibt Bestrebungen, alternative Batterien zu entwickelt. Hier ist die Entwicklung aber noch lange nicht auf dem Stand, dass dies Technik einsatzfähig ist. Ob solche Batterieanlagen letztendlich wirklich einen signifikanten Vorteil bringen steht auch noch nicht fest.
Es gilt also, gerade für die Speicherung der Energie alternativen zu erwägen. Darüber habe ich mich mit der Energieagentur Brandenburg auch unterhalten und den Stichpunkt „Bidirektionales Laden“ bekommen.
Bei dem Bidirektionalem Laden geht darum, den Speicher eines Autos für die Speicherung der Energie mit zu benutzen. Die Idee dahinter ist, dass das Auto die meiste Zeit nur steht und die Kapazität des Akkus, die für Tage, wenn nicht Wochen, reicht, besser auszunutzen. Um das Akku nachhaltig zu nutzen, soll sie zwei Aufgaben haben. Daher soll die Kapazität des Akkus zwischendurch durch eine intelligente Steuerung genutzt werden um Energie, die nicht benötig wird, dann bereitzustellen, wenn sie benötigt wird. Namhafte Hersteller wie VW aber auch Asiatische Hersteller arbeiten mit Hochdruck an entsprechende Lösungen.
Der Vorteil für uns ist, dass man die Akkus, die eigentlich um die 1000€ pro KWh kostet, quasi nebenbei mit dazu bekommt. Bei einem Auto mit einem 80 KWh Akku, von dem man ca. 50 KWh hierfür nutzen kann, spart man so um die 50.000,00 €. Bei VW werden 77 KWh Akkus verbaut. Um den Akku zu schützen werden die ersten 10 % und die letzten 20 % in der Regel nicht verwendet. Heist bei diesem Akku 24 KWh werden von der Nutzung ausgeschlossen. Der Nachteil ist, dass durch die intensive Nutzung des Akkus die Lebenszeit dieses reduziert wird. Bei einem Akku geben die Hersteller etwa 1000 vollständige Zyklen als Garantie. Es wird Garantiert, dass man dann noch 80% der Kapazität zur Verfügung hat. Das bedeutet auch, dass man das Auto nach 3 Jahren tauschen sollte. Das muss natürlich bei der Betrachtung des Preises beachtet werden. Bei einem Preis von 45.000,00€ bis 65.000,00€ heißt das, dass durch die Synergieeffekte das Auto deutlich günstiger wird als beide Komponenten einzeln zu kaufen.
Wie genau eine Förderung und der Kauf / die Nutzung ablaufen kann, muss noch geklärt werden. Für Unternehmen wird zudem die Ladeinfrastruktur noch gefördert.
Die Finanzierung
Nachdem wir nun über mögliche Kosten gesprochen haben bleibt noch die Frage der Finanzierung zu beantworten. Klar ist, abgesehen von Fördergeldern, werden wir die Kosten tragen müssen. Auf der anderen Seite sind schon heute die Kosten für die Energie so hoch, dass deren Einsparungen eine schnelle Rückzahlung ermöglichen. Darüber hinaus können Gewinne realisiert werden, die zusätzlich zum Erfolg des Projektes beitragen werden.
Meines Erachtens nach haben wir für die Kreditierung durch eine Banken gute Voraussetzungen.
Im Bezug auf die Heizung und den Energieanteil, der durch die Eigentümer-gemeinschaft genutzt werden, haben wir durch die Eigentümergemeinschaft viele Vertragspartner. Das macht den Ausfall relativ unwahrscheinlich. Zusätzlich haben wir am Wohnungsmarkt einen ungebrochenen Mehrbedarf und durch die Modernisierungen auch einen zusätzlichen finanziellen Spielraum.
Bei der Energie haben wir zum einen die Garantie durch den Staat, andererseits langfristige Verträge mit der Eigentümergemeinschaft und den einzelnen Nutzern, die eine Abnahme garantieren und ausfälle sehr unwahrscheinlich machen und wenn dann auf geringe Beträge begrenzt. Durch die Einbindung im virtuellen Netzwerk haben wir zusätzlich eine Abnahmegarantie.
Bei der Fahrzeugfinanzierung stehen die einzelnen Nutzer mit in der Pflicht. Hier ist natürlich unsere Größe dann ein entscheidender Vorteil. Denn selbst einzelne Ausfälle sind leicht auffangbar und stellen keine Unternehmensgefährdende Umstände dar.
Der aber wohl wichtigste Vorteil ist, dass die Finanzierung und die damit verbundenen Risiken eben nicht bei dem Einzelnen liegen, sondern das eine starke Gemeinschaft zusammen das Projekt betreibt und für den Erfolg steht.
Um gegenüber einer Bank diese Sicherheiten nachzuweisen muss die Genossenschaft mit der Eigentümergemeinschaft entsprechende Vereinbarungen schließen. Diese werden wir auf der nächsten Eigentümergemeinschaftsversammlung einbringen. Sie werden folgende Inhalte haben:
Die Zustimmung, dass mit der Genossenschaft ein Pachtvertrag geschlossen wird, der besagt, dass die erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft sowohl die Außenanlagen (Wall, Fassaden und Dach des Hauses, Flächen für den E Tank und der Parkplatz zur Kohlhasenbrücker Str. hin) sowie auch den benötigten Platz im Haus (Aufstellung der Heizung und für deren Montage usw.). Welche Flächen letztendlich benutzt werden hängt von deren Eignung ab und wird mit den Eigentümern abgestimmt. Die Verpachtung soll für ein geringes Entgelt, z.B. einen Euro, erfolgen. Da die Genossenschaft durch den Verkauf an die Eigentümer finanziert wird, würden für einen höheren Preis nur zusätzliche Kosten (Steuern) führen.
Die Eigentümergemeinschaft gestattet der Genossenschaft den Einbau und die Veränderungen der Heizungs- und Energieanlage. Selbstverständlich erfolgen die Veränderungen auf Basis der geltenden Standards und durch entsprechende Fachfirmen. Die Anlagen bleiben mindesten bis zur Rückzahlung der erforderlichen Kosten für die Errichtung und den Betrieb im Eigentum der Genossenschaft und die Eigentümergemeinschaft kann nicht den Rückbau verlangen. Ebenfalls bleibt die Verwaltung bei der Genossenschaft.
Die Eigentümergemeinschaft erklärt sich bereit, die Energie und Wärme für das Haus bei der Genossenschaft zu beziehen. Die Kosten werden so gestaltet, dass die Anlagen und alle für deren Betrieb erforderlichen Kosten innerhalb von höchstens 10 Jahren abbezahlt sind. Auch hier ist es im ureigensten Interesse der Genossenschaft, die Gewinne und damit auch die Kosten so zu gestalten, dass diese eben nicht zu hoch ausfallen. Die genauen Regeln legt die Genossenschafts-versammlung fest.
Ich bin davon überzeugt, dass es möglich ist, das Projekt zu starten und es zum Erfolg zu führen. Das wichtigste ist nun die Unterstützung durch die Eigentümer. Ich werde auf der nächsten Eigentümerversammlung die entsprechenden Anträge einbringen. Die Frage heute ist, ob für dieses Projekt eine ausreichende Mehrheit sich finden lässt. Bitte hinterlassen Sie gerne Fragen, Kommentare und Einschätzungen.
Ich würde sehr gerne erfahren, wie Sie darüber denken. Haben Sie andere Ideen? Bessere Vorschläge? Lassen Sie uns teilhaben. Jede Idee ist willkommen.
Hallo zusammen,
zur Solaranlage:
Vielleicht wäre die Klärung, ob der Wall überhaupt als Standort genehmigungsfähig ist oder ob man das ohne Genehmigung errichten kann, sinnvoll. Die gesetzlichen Grundlagen und die Rechtssprechung dazu sind ja in Bewegung geraten. Der Aufbau und die Ausrichtung der Module müsste ja nach Süden zur Tankstelle hin erfolgen. Bei Sonneneinstrahlung ist doch eine größere Blendwirkung in Richtung der Tankstelle wahrscheinlich. Vielleicht kann man ja auf seinem Grundstück in Potsdam direkt an der Grundstücksgrenze inzwischen bauen was man möchte, aber diese Frage sollte doch vor weiteren Überlegungen geklärt werden.
Einheitliche Balkonkraftwerke zum sofortigen Eigenverbrauch wären eine gute Idee, aber das dürften sie nicht gemeint haben, oder? 🙂
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lösch und Jens Reichelt